Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie diese in der Regel bei Ihrer Stadt oder Gemeinde anzeigen und unter bestimmten Bedingungen genehmigen lassen. Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum.
Veranstaltungen sind mindestens 4 Wochen vorher, bei größeren Veranstaltungen 12-20 Wochen vorher anzumelden.
Wichtige Hinweise für Veranstalterinnen und Veranstalter:
Die Anzeige einer Veranstaltung ist verpflichtend. Eine Durchführung ohne vorherige Anzeige ist unzulässig – unabhängig von Größe oder Art der Veranstaltung.
Nutzen Sie das aktuelle Anmeldeformular, um Ihre Veranstaltung anzuzeigen.
Achten Sie auf Vollständigkeit! Nur vollständig ausgefüllte Formulare können bearbeitet werden. Fehlen Angaben verzögern das Verfahren oder es kann keine Genehmigung erteilt werden.
Melden Sie Ihre Veranstaltung frühzeitig an. Je nach Art und Umfang der Veranstaltung kann eine längere Bearbeitungszeit notwendig sein – insbesondere bei Veranstaltungen mit Verkehrsregelungen, Sicherheitsdienst oder pyrotechnischen Elementen.
Ein Genehmigungsbescheid mit ggf. erforderlichen Auflagen wird Ihnen nach Prüfung zugestellt. Erst danach darf die Veranstaltung durchgeführt werden.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Mai 2014
Auskunft aus dem Vollstreckungsportal (www.Vollstreckungsportal.de) (optional)
Behördliches Führungszeugnis (optional)
Gewerbeanmeldung (optional)
Gewerbezentralregisterauszug (optional)
ggf. Antrag auf Durchführung eines Feuerwerkes (optional)
ggf. Genehmigung nach § 29 und § 46 StVO (optional)
ggf. Lageplan Parkplätze, Shuttle Service, Verkehrsführung, Parkmöglichkeiten im Umfeld, Nutzung von ÖPNV, Nutzungsgenehmigung/Sondernutzungserlaubnis (optional)
ggf. Liste der Bewachungsfirma/Sicherheitskräfte (optional)
ggf. Plan vom Veranstaltungsgelände mit WC-Anlagen, Verkaufsständen, Bühne, Hüpfburg, Karussell u.ä., Pyrotechnikstandpkt., Sicherheitsdienst/Ordner, Notbeleuchtung (optional)
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt (optional)
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).