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Veranstaltungsanzeige


Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie diese in der Regel bei Ihrer Stadt oder Gemeinde anzeigen und unter bestimmten  Bedingungen genehmigen lassen. Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum.

Veranstaltungen sind mindestens 4 Wochen vorher, bei größeren Veranstaltungen 12-20 Wochen vorher anzumelden.

Wichtige Hinweise für Veranstalterinnen und Veranstalter: 

 


Rechtsgrundlagen

Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Mai 2014

Pfeil SOG LSA


Notwendige Unterlagen

Was wird benötigt?

 


Ansprechpartner

2.4 Ordnungsverwaltung
Markt 1
06463 Falkenstein/Harz

Frau Wirth
Raum 12
Telefon (034743) 96-130


Formulare

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