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Veranstaltungsanzeige
Allgemeine Informationen
Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie diese in der Regel bei Ihrer Stadt oder Gemeinde anzeigen und unter bestimmten Bedingungen genehmigen lassen. Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum.
Veranstaltungen sind mindestens 4 Wochen vorher, bei größeren Veranstaltungen 12-20 Wochen vorher anzumelden.
Wichtige Hinweise für Veranstalterinnen und Veranstalter:
Rechtsgrundlagen
Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Mai 2014
Notwendige Unterlagen
Was wird benötigt?
Ansprechpartner
Fachbereich I - Zentrale Dienste und Bürgerservice
Markt 1
06463 Falkenstein/Harz
Markt 1
06463 Falkenstein/Harz
Frau Brantin
12
(034743) 96-132
12
Formulare
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