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Schiedsstelle Falkenstein/Harz
Schiedsstelle
Streitigkeiten müssen nicht immer vor den Gerichten ausgetragen werden. Schiedsstellen sind Einrichtungen, die bei Streitfällen des täglichen Lebens ein Schlichtungsverfahren anbieten. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von den Schiedspersonen wahrgenommen. Sie werden vom Stadtrat gewählt und sind ehrenamtlich tätig. Die Schiedsperson entscheidet nicht, fällt kein Urteil sondern vermittelt zwischen den streitenden Parteien. Das Prinzip lautet: „Schlichten statt Richten"
Auf Antrag können Schlichtungsverfahren im Bereich bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten (z.B. bei Nachbarschaftsstreitigkeiten) oder im Strafrecht (z.B. bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung) durchgeführt werden. Zuständig ist stets die Schiedsstelle, in deren Bezirk der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin wohnhaft ist. Die Schlichtung ist zum Teil gesetzlich vorgeschrieben. Das Schlichtungsverfahren soll die Gerichte entlasten und dazu führen, dass die streitenden Parteien zu einer einvernehmlichen Lösung finden.
Auch die Stadt Falkenstein/Harz hält eine Schiedsstelle für ihre Ortsteile Endorf, Ermsleben, Meisdorf, Neuplatendorf, Pansfelde, Reinstedt und Wieserode vor. Ihr Sitz befindet sich im Rathaus Stadtverwaltung Falkenstein/Harz in der Ortschaft Ermsleben. Betreut wird die Schiedsstelle durch die vorsitzende Schiedsperson, Herr Pötter. Mögliche Änderungen werden rechtzeitig hier und im Amtsblatt der Stadt Falkenstein/Harz bekannt gegeben.
Anfragen für die Schiedsstelle der Stadt Falkenstein/Harz sind unmittelbar an folgende Adresse zu richten:
Stadt Falkenstein/Harz
Sekretariat
Ermsleben
Markt 1
06463 Falkenstein/Harz
034743-96 101
Außerdem ist die Schiedsstelle direkt unter erreichbar.
Sollten Sie selbst Interesse haben, die Schiedsstelle aktiv zu unterstützen, freuen wir uns über Ihre formlose Bewerbung!
Alle näheren Infos entnehmen Sie bitte folgendem Link:
Bewerbungsportal Stadt Falkenstein/Harz
Termine 2026
20.01.2026, 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr
24.02.2026, 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr
(Änderungen werden stets rechtzeitig bekanntgeben)
Tagungsort
Rathaus der Stadt Falkenstein/Harz
Markt 1, im Sitzungssaal
Erforderliche Unterlagen/Formulare
Ein Schlichtungsverfahren wird von der Schiedsstelle nur auf Antrag eingeleitet. Der Antrag kann formlos eingereicht werden, oder Sie können das vorbereitete Formular Antrag auf Schlichtung herunterladen und nutzen.
Gebühren
Die Schiedsstelle erhebt für ihre Tätigkeiten Kosten (Gebühren und Auslagen) nach den Regelungen des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes.
Bearbeitungsfristen
Die Schiedsstelle bestimmt den Ort und die Zeit der Schlichtungsverhandlung.
Allgemeine Informationen
Die Durchführung eines Einigungsversuchs vor einer außergerichtlichen Schlichtungsstelle ist in bestimmten Rechtsstreitigkeiten gesetzlich vorgeschrieben (obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung). Daneben ist die freiwillige außergerichtliche Streitschlichtung vor einer Schlichtungsstelle in bestimmten Rechtsstreitigkeiten möglich. Das Schlichtungsverfahren ist darauf gerichtet, den Rechtsstreit im Wege eines Vergleiches beizulegen. Grundsätzlich ist die Schiedsstelle für die Durchführung des Schlichtungsverfahrens zuständig, in deren Bezirk der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin wohnen.
Allgemeine Auskünfte zum Schlichtungsverfahren erteilt das Amtsgericht Quedlinburg und das Rechtsamt der Stadt Falkenstein/Harz. Weiter können allgemeine Auskünfte auf der Internetseite des Bund Deutscher Schiedsfrauen und Schiedsmänner e.V. unter dem Begriff "Schiedsamt" abgerufen werden (www.schiedsamt.de).
Rechtliche Grundlagen
Die Durchführung eines Schiedsverfahrens ist im Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz (SchStG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2001 (GVBl. LSA 2001, S. 214) in der zurzeit geltenden Fassung, geregelt. Das Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz ist auf folgender Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt abrufbar. Bitte hier klicken.
Markt 1
06463 Falkenstein/Harz