Nutzungsantrag Dorfgemeinschaftshaus

Allgemeine Informationen

Die Stadt Falkenstein/Harz stellt verschiedene Räumlichkeiten – darunter Sportlerheime, Schützenhäuser, Turnhallen und Dorfgemeinschaftshäuser – für Bürgerinnen, Bürger und Vereine zur Verfügung. Diese Gebäude werden durch das Gebäudemanagement der Stadt Falkenstein/Harz verwaltet. Um eine übersichtliche und reibungslose Organisation der Nutzung sicherzustellen, ist es erforderlich, für jede Nutzung – sei es eine private Feier, eine Vereinsveranstaltung oder eine gewerbliche Nutzung – einen Nutzungsantrag zu stellen.

 

 

Für weitere Informationen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner gerne zur Verfügung: 

 

Herr Schallwig               Tel.: 034743 96264 

Frau Müller-Eckleben     Tel.: 034743 96261 

E-Mail:                          @stadt-falkenstein-harz.de 

Rechtsgrundlagen
DorfgemeinschaftshäuserbenutzungssatzungEndorf
DorfgemeinschaftshäusergebührensatzungEndorf
Benutzungsordnung für das Haus der KulturErmsleben
Entgeltordnung für das Haus der KulturErmsleben
DorfgemeinschaftshäuserbenutzungssatzungPansfelde
DorfgemeinschaftshäusergebührensatzungPansfelde
Benutzungsordnung Haus der KulturStadt Falkenstein/Harz
DorfgemeinschaftshäuserbenutzungssatzungStadt Falkenstein/Harz
DorfgemeinschaftshäusergebührensatzungStadt Falkenstein/Harz
DorfgemeinschaftshausbenutzungssatzungWieserode
DorfgemeinschaftshausesgebührensatzungWieserode
Ansprechpartner
Fachbereich II Finanzen und Bauwesen
Markt 1
06463 Falkenstein/Harz
Formulare
Nutzungsantrag Dorfgemeinschaftshaus