Gesundheitszeugnis

Das „Gesundheitszeugnis“ gibt‘s jetzt online
Wer im Bereich Lebensmittelzubereitung und -verkauf oder in der Gastronomie tätig werden will, benötigt eine Bescheinigung nach §43 Infektionsschutzgesetz. Das Gesundheitsamt bietet die dafür notwendige Infektionsschutzbelehrung jetzt auch online an.
Bürger, die ein Gesundheitszeugnis benötigen, können die Online-Infektionsschutzbelehrung bequem von zuhause aus absolvieren, bezahlen und die Bescheinigung direkt im Anschluss ausdrucken. Der neue Service macht eine der meist gefragtesten Dienstleistungen beim Harzer Gesundheitsamt damit noch einfacher nutzbar. Zur Registrierung ist eine Identifikation via Bund-ID notwendig. Die Bezahlung ist unter anderem über den Anbieter PayPal möglich.
Zur Online-Infektionsschutzbelehrung gelangt man über die Website www.kreis-hz.de
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