Landtagswahl am 6. September 2026
Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis
Die Landeswahlleiterin, Christa Dieckmann informiert in der Pressemitteilung Nr. 12/2026 vom 17.08.2026 darüber, dass bei der Landtagswahl am 6. September 2026 grundsätzlich nur derjenige wählen kann, der in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Die ganze Pressemitteilung erhalten Sie hier.
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