Landtagswahl am 6. September 2026

Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis

Die Landeswahlleiterin, Christa Dieckmann informiert in der Pressemitteilung Nr. 12/2026 vom 17.08.2026 darüber, dass bei der Landtagswahl am 6. September 2026 grundsätzlich nur derjenige wählen kann, der in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist.

 

Die ganze Pressemitteilung erhalten Sie hier.

 

 

 

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Stadt Falkenstein/Harz
Do, 20. August 2026

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