Verfügung des Ministeriums für Inneres und Sport zur derzeitigen Sportstättennutzung
Aufgrund zahlreicher Nachfragen zum Sportbetrieb im Zusammenhang mit Zweiten Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung hat das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt die als Anlage beigefügte Verfügung vom 03.11.2020 zur Verfügung gestellt.
Wir bitten um Beachtung!
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Downloads
Weitere Meldungen
Stadtverwaltung am 10. Mai 2024 geschlossen
Fr, 03. Mai 2024
Arbeitsmarktreport April 2024 der KoBa Harz
Do, 02. Mai 2024