Sachsen-Anhalt verlängert Lockdown
Sachsen-Anhalt verlängert Lockdown
In der Anlage 1 finden Sie die gesamte Pressemitteilung – hier ein Auszug:
Sachsen-Anhalt bleibt auf Beschluss der Landesregierung bis zum 10. März im Lockdown.
Friseure können unter strengen Hygiene-Auflagen bereits ab 1. März wieder öffnen. Termine müssen vorab vereinbart werden und es muss ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Schulen und Kitas werden ebenfalls ab 1. März in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen schrittweise öffnen. An Grundschulen und Förderschulen kann dann wieder Präsenzunterricht stattfinden. Eine Präsenzpflicht gibt es nicht.
Die Kontaktbeschränkungen gelten weiter.
Geschäfte, Gastronomie, Sport- und Kulturstätten bleiben vorerst weiter geschlossen.
Weitere Details sind der Vierten Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 12.2.2021 (Anlage 2) und der diesbezüglichen Änderungsversion (Anlage 2a) sowie der Begründung (Anlage 3) zu entnehmen.
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