Gesetzliche Bekanntmachungen sind ab sofort mit Bereitstellung im Internet erwirkt
Mit dem Beschluss der Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Falkenstein/Harz und der Veröffentlichung im Amtsblatt am 16.04.2021 sind gesetzlich erforderliche Bekanntmachungen ab sofort mit ihrer Bereitstellung im Internet auf der Homepage der Stadt Falkenstein/Harz bewirkt, soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen.
Die Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung ist in der Anlage 1 beigefügt. Desweiteren kann diese im Bereich "Satzungen" jederzeit eingesehen werden.
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