Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage tritt in Kraft

Bundesregelungen zur Notbremse

Mit Datum vom 22. April 2021 hat der Bundespräsident das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite unterzeichnet.

Die bundesweite Notbremse sieht eine Vielzahl von Maßnahmen vor, um bei einem erhöhten Infektionsgeschehen Kontakte deutlich zu reduzieren und die Ausbreitung des Virus zu bremsen. Diese Maßnahmen sind im neu eingefügten § 28b in der Anlage 1 zu finden.  

 

 

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