Sachsen-Anhalt setzt Lockerungen um - Änderungsverordnung zur Dreizehnten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
Zum 2.6.2021 wurde die Corona-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt geändert. Damit treten ab einer Inzidenz von unter 35 an 5 aufeinanderfolgenden Tagen weitere Lockerungen in Kraft.
Noch ist dies in unserem Landkreis Harz nicht erfüllt. Wenn dies der Fall ist, wird es offiziell durch den Landkreis bekannt gegeben.
Die beigefügte Pressemitteilung stellt die wesentlichen Änderungen übersichtlich dar.
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