Pressemitteilung der KoBa Harz: § 16 e SGB II - Möglichkeit der Förderung von Langzeitarbeitslosen
Längere Arbeitslosigkeit setzt den Menschen oftmals zu und verringert gleichzeitig ihre Chance, sich beruflich wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Dennoch haben diese Menschen viel zu bieten und können, mit der richtigen Unterstützung, zu einer wertvollen Arbeitskraft werden.
Deshalb fördert die Bundesregierung gezielt mit unterschiedlichen Programmen und Gesetzen die Integration von langzeitarbeitslosen Menschen. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die langzeitarbeitslos und in ihren Möglichkeiten und Chancen zur Erwerbsaufnahme stark eingeschränkt sind, können so mittels eines umfassenden Lohnkostenzuschusses für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse gefördert werden.
Der § 16e SGB II bietet Menschen, die länger als zwei Jahre arbeitslos sind, die Möglichkeit wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Maßgebliche Voraussetzung für die Gewährung des Lohnkostenzuschusses ist die Hilfebedürftigkeit und die Erwerbsfähigkeit des Leistungsberechtigten.
Die vollständige Pressemitteilung können Sie der Anlage entnehmen.
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