Rechtsverordnung des Landkreises Harz zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes an Schulen und Horten im Landkreis Harz
Der Landkreis Harz hat zum Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren der aktuellen Entwicklungen der Covid-19-Pandemie die Rechtsverordnung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes an Schulen und Horten im Landkreis Harz erlassen. Diese können Sie in der Anlage einsehen.
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