Zutritt zum Rathaus ab 9. Mai 2022 wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten - Einschränkung im Einwohnermeldeamt und Standesamt: hier ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich
Ab dem 09.05.2022 erfolgt der Zutritt zum Rathaus wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten.
Zur Regelung von Angelegenheiten im Einwohnermeldeamt oder Standesamt ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Für die übrigen Fachämter sind möglichst auch vorherige Terminabsprachen für Beratungen im Rathaus zu treffen, soweit Beratungen nicht telefonisch oder digital erfolgen können.
Außerdem entfällt die 3-G-Pflicht (geimpft, genesen, getestet) zum Coronavirus für Besucherinnen und Besucher sowie die Verpflichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Die vollständige Information können Sie der Anlage entnehmen.
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