Genehmigung von 5 WKA im Windpark Reinstedt

Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Harz, Umweltamt, Sachgebiet Immissionsschutz/Chemikaliensicherheit gemäß § 10 Abs. 3, 4 und 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 8 ff der 9. BImSchV zum Antrag der juwi AG auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 7 Windkraftanlagen (WKA) im Windpark Reinstedt

 

Die juwi GmbH, Energie Allee 1, 55286 Wörrstadt hat mit Antrag vom 26.02.2020 beim Landkreis Harz auf der Grundlage der §§ 4, 6 und 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz i. V. m. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) die Genehmigung beantragt, am Standort Falkenstein / Harz, Ortsteil Reinstedt,

            Gemarkung:      Reinstedt          Reinstedt

            Flur:                 8                      5

            Flurstücke:        21, 24, 35         14

sieben Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben.

 

Die Genehmigung umfasst die Errichtung und den Betrieb folgender Anlagenteile:

Errichtung und Betrieb von

  • 5 WKA vom Typ Vestas V 162, Leistung 5,6 MW, Nabenhöhe 169m, Rotordurchmesser 162m, Gesamthöhe 250m

auf den Flurstücken Gemarkung Reinstedt, Flur 8, Flurstück 21 und 24 sowie Gemarkung Reinstedt, Flur 5, Flurstück 14 sowie Gemarkung Ermsleben, Flur 19, Flurstücke 47 und 2 und

  • 2 WKA vom Typ Vestas V 150, Leistung 5,6 MW, Nabenhöhe 125m, Rotordurchmesser 150m, Gesamthöhe 200m

auf dem Flurstück Gemarkung Reinstedt, Flur 8, Flurstück 35.

 

Es handelt sich um ein Repoweringprojekt, bei dem gleichzeitig mit der Errichtung der 7 beantragten WKA 17 bestehende WKA im Windpark Reinstedt / Ermsleben zurückgebaut werden sollen.

 

Die Anlage soll laut Genehmigungsantrag im April 2025 in Betrieb genommen werden.

 

Über die Zulässigkeit ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1c der 4. BImSchV in einem förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu entscheiden. Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ergibt sich aus § 9 UVPG i.V.m. Anlage 1 Nr. 1.6.1 UVPG. Ein UVP-Bericht ist Bestandteil der Antragsunterlagen.

 

Für die vorstehend genannten WKA hat das Landratsamt des Landkreises Harz bereits unter dem 28.01.2022 einen positiven immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid nach § 9 BImSchG erteilt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde die Genehmigungsfähigkeit hinsichtlich Schallimmissionen, Schattenwurfimmissionen und Turbulenzintensität bereits abschließend geprüft. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung hat stattgefunden. Darin wurden die vorstehend genannten Belange bewertet.

 

Im Rahmen des anhängigen Genehmigungsverfahrens wird erneut eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollen darin auch die bereits durch den Vorbescheid abschließend geprüften Belange erneut bewertet werden.

 

Zuständig für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens ist der Landkreis Harz.

 

Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 BImSchG i.V.m. §§ 8 ff. der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht.

Dem Landkreis Harz liegen zum Beginn des Beteiligungsverfahrens nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 der 9. BImSchV folgende entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen vor:

-      allgemeinverständliche Kurzbeschreibung des Vorhabens

-      Schallimmissionsprognose

-      Schattenwurfprognose

-      landschaftspflegerischer Begleitplan

-      UVP-Bericht, mit allgemeinverständlicher Zusammenfassung

-      Artenschutzfachbeitrag

-      faunistische Gutachten zu Vögel, Fledermäuse, Zauneidechse

-      NATURA 2000 Verträglichkeitsvorstudie

-      Extremwindgutachten

-      Gutachten zur Standorteignung (Turbulenzgutachten)

-      gutachterliche Stellungnahme zur Risikobewertung Eisabwurf / Eisabfall

  • Typenprüfungen
  • Anlagenbezogene Bauunterlagen sowie Lagepläne
  • Unterlagen zur Zisterne
  • Generisches Brandschutzkonzept
  • Nachweis der Erschließung und Grundstückssicherung
  • Baulastnachweis
  • vorliegende Stellungnahmen der im Verfahren beteiligten Behörden. (Stadt Falkenstein; Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr; Bundeswehr; Regionale Planungsgemeinschaft Harz; Gesundheitsamt; Katastrophenschutz; Amt für Kreisstraßen; Landesstraßenbaubehörde; Landesamt für Verbraucherschutz, Landesamt für Geologie und Bergwesen; Umweltamt, Kreisentwicklung; Richtfunkbetreiber; Telekom; obere Luftfahrtbehörde, Mitnetz)

 

Der Genehmigungsantrag sowie die Antragsunterlagen einschließlich der vorgenannten Berichte und Empfehlungen liegen in der Zeit:

vom 01.08.2022 bis einschließlich 31.08.2022

bei folgenden Behörden aus und können zu den angegebenen Werktagen und Zeiten eingesehen werden:

 

1.         Stadt Falkenstein/Harz

            OT Ermsleben

            Bauamt, Zimmer 17

            Markt 1

            06463 Falkenstein / Harz

 

            Montag             9.00 – 11.30 Uhr

            Dienstag           9.00 – 11.30 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr

            Donnerstag       9.00 – 11.30 Uhr und 13.30 – 15.00 Uhr

            Freitag              9.00 – 11.30 Uhr

 

Bitte beachten Sie mögliche Einschränkungen zur Zugänglichkeit wegen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Im Zweifelsfall informieren Sie sich telefonisch oder vereinbaren einen Termin. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Telefonnummer 034743/962-62.

 

2.         Stadt Aschersleben

            Stadtplanungsamt, Zimmer 460

            Markt 1

            06449 Aschersleben

 

            Montag             8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr

            Dienstag           8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

            Mittwoch           8.30 – 12.00 Uhr

            Donnerstag       8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

            Freitag              8.30 – 12.00 Uhr

 

Bitte beachten Sie mögliche Einschränkungen zur Zugänglichkeit wegen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Im Zweifelsfall informieren Sie sich telefonisch oder vereinbaren einen Termin. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Telefonnummern 03473/958-610 oder 03473/958-613.

 

3.         Stadt Seeland

            OT Nachterstedt

            Bauamt, Zimmer 20

            Lindenstraße 1

            06469 Seeland

 

            Montag             9.00 – 12.00 Uhr

            Dienstag           9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr

            Donnerstag       9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

            Freitag              9.00 – 11.30 Uhr

 

Bitte beachten Sie mögliche Einschränkungen zur Zugänglichkeit wegen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Im Zweifelsfall informieren Sie sich telefonisch oder vereinbaren einen Termin. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Telefonnummer 034741-932-35.

 

4.         Landkreis Harz (als zuständige Genehmigungsbehörde)

            Haus II, Umweltamt, Zimmer 453

            Friedrich-Ebert-Str. 42

            38820 Halberstadt

 

            Montag             8.30 – 12.00 Uhr

            Dienstag           8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

            Donnerstag       8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

            Freitag              8.30 – 12.00 Uhr

 

Bitte beachten Sie mögliche Einschränkungen zur Zugänglichkeit wegen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Im Zweifelsfall informieren Sie sich telefonisch oder vereinbaren einen Termin. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Telefonnummern 03941/5970-5758 oder 03941/5970-5753.

 

Der Inhalt der Bekanntmachung, der UVP-Bericht sowie die das Vorhaben betreffenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen werden zudem über das zentrale Portal des Landes Sachsen-Anhalt zugänglich gemacht und sind auf folgender Internetseite: www.uvp-verbund.de einsehbar. Maßgeblich ist der Inhalt der ausgelegten Unterlagen.

 

Einwendungen gegen das Vorhaben können in der Zeit

vom 01.08.2022 bis einschließlich 30.09.2022

schriftlich bei der Genehmigungsbehörde (Landkreis Harz, Umweltamt) oder bei der Stelle erhoben werden, bei der der Antrag und die Unterlagen zur Einsicht ausliegen oder elektronisch erhoben werden. Elektronische Einwendungen sind an: zu richten. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

 

Die Einwendungen sollen neben Vor- und Familiennamen bzw. Firmenbezeichnung auch die Anschrift des Einwenders enthalten.

Einwendungen sind dem Antragsteller und den beteiligten Behörden, deren Aufgaben berührt werden, durch die Genehmigungsbehörde bekannt zu geben.

Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Namen und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verwaltungsverfahrens erforderlich sind.

 

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten unterzeichnet werden oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), gilt für das Verfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Einwender, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Einwendungen, die die vorgenannten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit Unterschrift versehenen Seite enthalten, können unberücksichtigt bleiben.

 

Sofern frist- und formgerechte Einwendungen vorliegen, können diese in einem öffentlichen Erörterungstermin am

03.11.2022

10.00 Uhr

Dorfgemeinschaftshaus Reinstedt

Berg 259

06463 Falkenstein/Harz OT Reinstedt

 

mit den Einwendern und dem Antragsteller erörtert werden. Eine gesonderte Einladung ergeht nicht mehr. Kann der Erörterungstermin an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird er an dem folgenden Werktag fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Durchführung des Erörterungstermins im Ermessen der Genehmigungsbehörde liegt. Für den Fall, dass ein Erörterungstermin stattfindet, werden form- und fristgerecht erhobene Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.

Die Entscheidung, ob ein Erörterungstermin stattfindet, wird nach Ablauf der Einwendungsfrist getroffen und rechtszeitig vorher an gleicher Stelle öffentlich bekannt gemacht.

 

Er wird darauf hingewiesen, dass Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Antrags- und weiteren Unterlagen, durch das Vorbringen von Äußerungen oder die Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, nicht erstattet werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über den Antrag und damit auch die Entscheidung über die Einwendungen, mit Ausnahme an den Antragsteller, durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann.

 

Hinweise zum Datenschutz

Bei der Durchführung von förmlichen Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) werden regelmäßig personenbezogene Daten der Verfahrensbeteiligten durch die zuständige Behörde verarbeitet.

Es handelt sich um eine erforderliche Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1c DSGVO. Sowohl der Vorhabenträger, als auch dessen Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Ergänzend wird auf die Hinweise zum Datenschutz auf der Homepage des Landkreises Harz verwiesen.

(https://www.kreis-hz.de/de/amtliche-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntgabe-des-landkreises-harz-umweltamt-sachgebiet-immissionsschutzchemikaliensicherheit.html)

 

 

 

 

Halberstadt, den 17.06.2022                                                                 gez Sinnecker

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 29. Juli 2022

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