Hinweise zu den Steuervordrucken: Ab dem 01.01.2023 werden Steuervordrucke nicht mehr in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden zur Entnahme ausgelegt
Das Ministerium für Finanzen informiert über Änderungen bei der Ausgabe von Steuervordrucken:
Ab dem 01.01.2023 werden die Steuervordrucke 2022 nicht mehr in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden zur Entnahme ausgelegt.
Detaillierte Informationen können Sie dem Anhang dieser Meldung entnehmen.
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