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Brenntage Frühjahr 2018

In diesem Frühjahr dürfen in der Zeit vom 1. März bis zum 20. April einmalig und ausschließlich trockene pflanzliche Gartenabfälle in allen Gemarkungen des Landkreises Harz mit Ausnahme der Gemarkungen Bad Suderode, Ballenstedt und Halberstadt verbrannt werden.

Das Verbrennen gilt jedoch nur für Gartenabfälle aus privaten Haus- und Kleingärten, jeweils von Montag bis Freitag von  8 bis 18 Uhr und Samstag von 8 bis 14 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ist das Verbrennen verboten.

Bereits angehäufte Gartenabfälle sind zum Schutz von Kleintieren direkt vor dem Verbrennen umzuschichten. Es sei auf die Einhaltung von Mindestabständen (20m zu Gebäuden, 10 Meter zu Gartenlauben und öffentlichen Verkehrsflächen.) hingewiesen.

Bei Fragen rund um das Thema Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen erreichen Sie den Landkreis Harz unter den Telefonnummern: 03941/5970-5764 und /-5793.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Stadt Falkenstein/Harz
Mo, 05. März 2018

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