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Gartenabfälle ins Gewässer ???

Saubere Flüsse sind ein Zeichen für eine gesunde Umwelt und stellen einen wertvollen Teil unserer Landschaft dar. Flüsse mit ihren Ufern sind Lebensraum für Tiere und Pflanzen, sichern die Entwässerung der Einzugsgebiete, sind Grundlage für eine landwirtschaftliche Flächennutzung, gewährleisten den Hochwasserabfluss für bebaute Gebiete und sind begehrte Freizeitziele. Bei den letzten Gewässerschauen an Flüssen und Gräben in der Stadt Falkenstein/Harz stellten wir immer wieder fest, dass unsere Gewässer zur Entsorgung von Müll in Form von Gartenabfällen, Kompost u.ä. zweckentfremdet werden. Vermehrt wird Schnittgut und Gartenabfall direkt an der Gewässerböschung abgelagert und Kompostplätze häufig an der Böschungsoberkante des Bachbettes eingerichtet. Das Ablagern von Grünschnitt, Erde und ähnlichen Stoffen auf dem Uferrandstreifen verstößt gegen wasser- und abfallrechtliche Gesetze und stellt somit eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Ablagerung von Grünschnitt am Gewässer beinhaltet die Gefahr der Abschwemmung bei Starkregen oder Hochwasser. Schwemmgut findet sich als Ablagerung z. B. an Brücken, Böschungen, Höhensprüngen oder Flussbiegungen wieder und bildet große Barrieren. Gravierend wird es, wenn sich z. B. Brücken oder Durchlässe in den Ortslagen mit Treibgut zusetzen und dieses Gestrüpp zusätzlich mit Rasenschnitt und Gartenlaub "abgedichtet" wird. Ein Rückstau kann zu Überflutungen von ganzen Straßenzügen führen. Gelangt Grünschnitt ins Gewässer, werden zudem die chemischen Gewässereigenschaften nachteilig verändert. Rasenschnitt wird als organischer, gewässerfremder Stoff im Wasser ausgelaugt und verfault unter Sauerstoffverbrauch. Er belastet und verunreinigt das Wasser. Auch wenn keine direkte Abschwemmung des Grünschnitts erfolgt, gelangen die Zersetzungsprodukte mit dem Sickerwasserstrom ins Gewässer. Die Schadwirkungen im Gewässer sind Sauerstoffentzug, Faulschlammbildung, Verpilzung und im Extremfall Fischsterben. Letztlich verdrängen die Ablagerungen auch die natürliche Ufervegetation und fördern stattdessen Stickstoff liebende Pflanzen wie Brennnesseln und Neophyten (eingeschleppte Pflanzen) wie das Springkraut oder den Japanischen Staudenknöterich. Da die Wurzeln dieser Arten den Boden nicht genug stabilisieren, kann es bei Hochwasser leicht zu Uferabbrüchen und damit zu unerwarteten Gefahrenlagen kommen. Für die Mitarbeiter der Unterhaltungspflichtigen, des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft bzw. des Unterhaltungsverbandes Selke/Obere Bode, stellen die entstandenen instabilen Böschungen eine große Unfallquelle dar und verhindern den Einsatz von Räum- oder Mähtechnik. Teilweise ist sogar ein Betreten der Böschungen nicht mehr möglich.

Das Umweltamt des Landkreises fordert alle betroffenen Bürger auf, zukünftig die Ablagerung von pflanzlichen Abfällen an und in Gewässern zu unterlassen und das Material entsprechend der abfallrechtlichen Bestimmungen zu entsorgen.

Für den Gewässerschutz führt die Untere Wasserbehörde vermehrt Gewässerkontrollen durch und wird auch Verstöße gegen das Wasserrecht mit Geldbußen ahnden.

Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass die Errichtungen von Anlagen am Gewässer (z. B. auch Carports, Schuppen, Zäune, Mauern, Terrassen) einer wasserrechtlichen Genehmigung bedürfen und im Gewässerrandstreifen bzw. im festgesetzten Überschwemmungsgebiet verboten sind.

Bei Fragen oder Hinweisen wenden Sie sich bitte an die Untere Wasserbehörde, Frau Hohmann ( Tel.: 03941 / 5970 5741 oder E-Mail Petra.Hohmann@kreis-hz.de )

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Stadt Falkenstein/Harz
Di, 23. Oktober 2018

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