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Gartenfeuer

Das Verbrennen von trockenen Gartenabfällen ist vom 01. März bis 20. April 2019 in der Region Falkenstein/Harz erlaubt. Für den Ortsteil Reinstedt ist es einmalig in der Zeit vom 15. Oktober bis 30. November 2019 zusätzlich erlaubt. Das Verbrennen ist Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr  und samstags von 8:00 bis 14:00 Uhr gestattet.

Bitte die zu verbrennenden Gartenabfälle vor dem Anzünden noch einmal umschichten! Sie retten dadurch Leben, denn Igel überwintern gern unter solchen Haufen. Auch anderes kleines Getier sucht dort in der kalten Jahreszeit einen Unterschlupf. helfen sie die Artenvielfalt im Garten zu erhalten.

 

Zu beachten sind folgende Mindestabstände:

1. 20m zu Gebäuden

2. 10m zu Gartenlauben

3. 10m zu öffentlichen verkehrsflächen

4. 300m zu Krankenhäusern und Sanatorien

5. 10m zu naturschutzrechtlich geschützten Gebieten u. Objekten

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Stadt Falkenstein/Harz
Di, 05. März 2019

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