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02.05.2020 / 20:35 Uhr Coronavirus: NACHTRAG – Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung - vom 02.05.2020

l09.04.2020 / 21:45 Uhr Coronavirus: Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt

 

Unsere Landesregierung hat heute die als Anlage 1 beigefügte Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (einschließlich eines Bußgeldkatalogs) beschlossen.

 

Ferner ist die entsprechende Pressemitteilung als Anlage 2 beigefügt.

 

Auszug aus der Pressemitteilung der Landesregierung (Anlage 2):

"Die Verordnung verpflichtet Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in das Land Sachsen-Anhalt einreisen, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten. Das gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. In diesem Zeitraum ist der Besuch von Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, untersagt." ...

 

„Für den Vollzug dieser Verordnung sind neben den zuständigen Gesundheitsbehörden die Sicherheitsbehörden zuständig. Verstöße gegen die Verordnung können mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Diese Verordnung tritt am 10. April um 0 Uhr in Kraft. Sie gilt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit zunächst für Personen, die bis einschließlich 19. April 2020 aus dem Ausland nach Deutschland einreisen. Eine Verlängerung der Maßnahme ist möglich.“

 

NACHTRAG am 16.04.2020:

 

16.04.2020 / 18:50 Uhr Coronavirus: NACHTRAG - Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung vom 9. April 2020

Parallel zur Vierten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt wurde von der Landesregierung heute ebenfalls die  Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung vom 9. April 2020 (Anlage) beschlossen.

Danach wird im § 1 Abs. 1 Satz 1 der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung vom 9. April 2020 die Angabe „19. April 2020“ bzgl. der Einreisefrist durch die Angabe „3. Mai 2020“ ersetzt.

NACHTRAG am 02.05.2020:

02.05.2020 / 20:35 Uhr Coronavirus: NACHTRAG – Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung - vom 02.05.2020

 

Parallel zur Fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt wurde von der Landesregierung heute ebenfalls die Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung vom 02.05.202 (Anlage) beschlossen.

Danach wird im § 1 Abs. 1 Satz 1 der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung vom 9. April 2020, geändert durch Verordnung vom 16.04.20, die „3. Mai 2020“ bzgl. der Einreisefrist durch die Angabe „27. Mai 2020“ ersetzt.

Die Verordnung tritt am 04.05.2020 in Kraft.

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