13.05.2020 / 17:45 Uhr Coronavirus: Presseinfo des LK Harz - Verfahrensweise Öffnung Gaststätten ab 18.05.20 - Betreiber, die am 18.05. öffnen möchten, müssen Antrag bis 15.5. um 12 Uhr stellen
13.05.2020 / 17:45 Uhr Coronavirus: Presseinfo des LK Harz - Verfahrensweise Öffnung Gaststätten ab 18.05.20 - Betreiberinnen und Betreiber, die am 18.05. öffnen möchten, müssen Antrag bis Freitag, 15.05. um 12 Uhr stellen
In der Anlage 1 finden Sie die aktuelle Presseinformation des Landkreises Harz Nr. 107/2020 vom 13.05.2020 zur Verfahrensweise bei der Öffnung Gaststätten ab 18.05.2020 (Auszug):
„Mit der ersten Verordnung zur Änderung der Fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt hat das Land die Öffnung von Speisewirtschaftsbetrieben bereits ab dem 18. Mai 2020 für zulässig erklärt, wenn die Landkreise und kreisfreien Städte die Öffnung auf der Grundlage eines von der Betreiberin und Betreiber vorgelegten Hygienekonzeptes im Einzelfall genehmigen.
Im Landkreis Harz gibt es rund 750 Speisewirtschaften, Kaffees und Imbisse und damit potenzielle Antragsberechtigte.
Derzeit ist nicht absehbar, wieviel Anträge auf Öffnung eingehen werden. Die Kreisverwaltung bereitet derzeit das Genehmigungsverfahren verwaltungsrechtlich und personell vor.
Der Landkreis Harz wird das notwendige Genehmigungsverfahren aufgrund der knappen Fristen ausschließlich elektronisch durchführen. Die Anträge sind per E-Mail an zu stellen. Die entsprechenden Antragsformulare sind auf der Internetseite des Landkreises Harz eingestellt. Neben dem Antrag ist auch das Hygienekonzept einzureichen.
Betreiberinnen und Betreiber, die am 18. Mai öffnen möchten, müssen ihren Antrag bis spätestens Freitag, 15. Mai um 12 Uhr stellen.
Gebühren werden nicht erhoben.“
In der Anlage 2a und 2b finden Sie die o. g. Antragsformulare im Word- und pdf-Format.
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