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23.06.2020 / Coronavirus: Weitere Lockerungen bei zweiter Stufe des Sachsen-Anhalt-Plans

In der Anlage finden Sie die Presseinformation der Staatskanzlei vom 23.06.2020 zu den von unserer Landesregierung in Aussicht gestellten weiteren Lockerungen bei der zweiten Stufe des Sachsen-Anhalt-Plans (Auszug):

 

„Sachsen-Anhalts Landesregierung hat weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen zum 2. Juli in Aussicht gestellt. Das Kabinett einigte sich am Dienstag in Magdeburg auf Eckpunkte für die 7. Corona-Eindämmungsverordnung. Sie soll am 30. Juni beschlossen werden und bis 16. September gelten. Die zweite Stufe des Sachsen-Anhalt-Plans bringt die Möglichkeit für Open-Air-Veranstaltungen mit bis zu 1000 Teilnehmern, auch Sportwettkämpfe können angesetzt werden.

 

Das grundsätzliche Kontaktverbot von Zusammenkünften von mehr als 10 Personen wird zur Vermeidung von größeren Ansammlungen in eine Kontaktempfehlung mit möglichst konstantem Personenkreis und im Freien gelockert. Fachkundig organisierte Veranstaltungen sollen im Freien mit bis zu 1.000 Personen erlaubt sein, in Räumlichkeiten soll die maximale Teilnehmerzahl zunächst auf 250 Personen, ab 1. September auf 500 beschränkt bleiben. Im privaten Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis soll mit 50 statt bisher 20 Personen gefeiert werden können. Insgesamt 1.000 Sportler und Teilnehmer sollen auch die Maximal-Grenze für Sport-Wettkämpfe sein, wobei Hygieneregelungen und Vorgaben der jeweiligen Sportverbände einzuhalten sind. Auch Kontaktsport soll wieder erlaubt werden.

 

Für Großveranstaltungen gilt die bundesweite Festlegung, dass bis Ende Oktober keine Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen erlaubt sind. Messen und Ausstellungen sowie Spezialmärkte können künftig analog zu Ladengeschäften unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln sowie Einlasskontrollen und Zugangsbegrenzung von einer Person auf 10 Quadratmetern wieder öffnen.

 

Weitere Beschränkungen fallen im Bereich Tourismus. So können Ferienlager wieder Gäste empfangen.

 

Die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und in Ladengeschäften soll bestehen bleiben; ebenso in Reisebussen. Hier wird allerdings die bisher zusätzliche Abstandsregelung von mindestens 1,50 Metern zwischen den Mitfahrenden aufgehoben.

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