Pressemitteilung der KoBa Harz: Der vereinfachte Zugang zu Arbeitslosengeld II in Folge der Corona-Krise wurde verlängert
In der Anlage finden Sie die Presseinformation der KoBa Harz vom 30.09.2020 (Auszug):
„Bei Antragstellungen nach dem SGB II entfallen bis zum Jahresende die sonst übliche
Vermögensprüfung sowie die Überprüfung der Wohnungsmiete bzw. Wohnungsgröße. Die
entsprechenden Regelungen, die erstmalig durch das Sozialschutzpaket I zu Beginn der Coronakrise eingeführt wurden, sind nunmehr ein weiteres Mal verlängert wurden.
Ursprünglich war der vereinfachte Zugang zunächst nur für Anträge vorgesehen, die im Zeitraum vom 01.03. bis 30.06.2020 geltend gemacht wurden. Durch die Vereinfachte Zugangsverlängerungsverordnung vom 25.06.2020 (VZVV) und die Erste Verordnung zur Änderung der VZVV vom 16.09.2020 wurden diese Regelungen für Anträge die bis zum 31.12.2020 gestellt werden, verlängert.“
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