FAQ-Liste und Begründung zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 30.10.2020
Wir bitten Sie um Beachtung der Informationen in der Anlage 1.
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat den Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2020 zum Thema
„Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie“ mit einer eigenen Verordnung auf Landesebene untermauert.
Bitte entnehmen Sie die Details zu den Bestimmungen und Verhaltensregeln aus der "Zweiten Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 30.10.2020".
Ergänzend zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 30.10.2020 finden Sie im Anhang folgende Informationen:
- Version der Änderungsverordnung zur 8.
Eindämmungsverordnung vom 27.10.2020,
in der die Änderungen farblich markiert
sind (Anlage 2)
- Begründung zur Änderungsverordnung zur
8. Eindämmungsverordnung vom
27.10.2020 (Anlage 3)
- Fragen und Antworten zur aktuellen
Eindämmungsverordnung zum Stand
30.10.2020 (Anlage 4)
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