Verfügung des Ministeriums für Inneres und Sport zur derzeitigen Sportstättennutzung
Aufgrund zahlreicher Nachfragen zum Sportbetrieb im Zusammenhang mit Zweiten Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung hat das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt die als Anlage beigefügte Verfügung vom 03.11.2020 zur Verfügung gestellt.
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