Verfügung des Ministeriums für Inneres und Sport zur derzeitigen Sportstättennutzung
Stadt Falkenstein/Harz, den 05.11.2020
Aufgrund zahlreicher Nachfragen zum Sportbetrieb im Zusammenhang mit Zweiten Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung hat das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt die als Anlage beigefügte Verfügung vom 03.11.2020 zur Verfügung gestellt.
Wir bitten um Beachtung!
Weitere Informationen: