Verfügung des Ministeriums für Inneres und Sport zur derzeitigen Sportstättennutzung
Aufgrund zahlreicher Nachfragen zum Sportbetrieb im Zusammenhang mit Zweiten Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung hat das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt die als Anlage beigefügte Verfügung vom 03.11.2020 zur Verfügung gestellt.
Wir bitten um Beachtung!
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Downloads
Weitere Meldungen
Verschärfte Sanktionen beim Bürgergeld möglich
Do, 11. April 2024
Einwohnermeldeamt aufgrund von Vor- und Nachbereitungen der Wahlen an verschiedenen Tagen geschlossen
Mo, 08. April 2024
Das Einwohnermeldeamt der Stadt Falkenstein/Harz bleibt an folgenden Tagen auf Grund der Vor- und ...