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Presseinformation der Agentur für Arbeit Halberstadt: Informationen zum Thema Kurzarbeit

In der Presseinformation (Anlage) finden Sie Hinweise für Unternehmen zur Anzeige von Kurzarbeit, Links zu Formularen und Ausfüllhilfe oder zur Berechnung sowie zum möglichen Kinderzuschlag (Auszug):

 

„Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betreffen viele Branchen, vor allem das Hotel- und Gaststättengewerbe, die Veranstaltungsbranche und Freizeiteinrichtungen sowie Kulturschaffende. „Neben den Liquiditätshilfen vom Bund und der Landesregierung Sachsen-Anhalt für Unternehmen und Selbstständige ist

Kurzarbeit ein wichtiges Instrument, um die Arbeitsausfälle und finanziellen Einbußen abzufedern. Es ist uns wichtig, dass wir den betroffenen Unternehmen mit der

Unterstützung ein Stück Sicherheit geben können“, sagt Heike Schittko, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Halberstadt.

 

Kurzarbeit muss durch Arbeitgeber rechtzeitig angezeigt werden. Unternehmen, die bereits Kurzarbeit angezeigt haben, sollten beachten, dass sie eine neue Anzeige

stellen müssen, wenn der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist. Genauso verhält es sich, wenn Firmen drei Monate in Folge Kurzarbeit nicht in Anspruch genommen.

Auch dann muss nach dem Gesetz eine neue Anzeige bei der Arbeitsagentur gestellt werden.“

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