Dritte Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Die Dritte Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (Anlage 1) vom 27.11.2020 setzt die Vereinbarungen zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten vom 25.11.2020 für unser Bundesland um und tritt am 01.12.2020 in Kraft. Sie gilt vom 01.-20.12.2020. Die Regelungen für Weihnachten und den Jahreswechsel werden mit der Folge-Verordnung entschieden.
Bitte entnehmen Sie die Details aus der Verordnung.
Als Anlage 2 ist auch die Änderungsfassung beigefügt.
Als Anlage 3 ist die Begründung beigefügt.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Downloads
Weitere Meldungen
NEU - Ergotherapie Schnupperstunde
Do, 25. April 2024
„Frühlingserwachen“ – kreativer Erlebnistag rund um das Thema Schwalben
Di, 23. April 2024