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Dritte Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Die Dritte Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (Anlage 1) vom 27.11.2020 setzt die Vereinbarungen zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten vom 25.11.2020 für unser Bundesland um und tritt am 01.12.2020 in Kraft. Sie gilt vom 01.-20.12.2020. Die Regelungen für Weihnachten und den Jahreswechsel werden mit der Folge-Verordnung entschieden.

Bitte entnehmen Sie die Details aus der Verordnung.

Als Anlage 2 ist auch die Änderungsfassung beigefügt.

Als Anlage 3 ist die Begründung beigefügt.

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