Bannerbild
 

Coronavirus: Nachtrag: FAQ-Liste + Begründung - Sachsen-Anhalt geht ab 16.12.2020 in den Lockdown

Unser Bundesland setzt die Vereinbarungen, die am 13.12.20 zwischen der Bundeskanzlerin und den Ländern getroffen wurden mit der 9. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (9. SARS-CoV-2-EindV vgl. dazu Anlage 1) vom 15.12.2020 um. Sachsen-Anhalt geht ab Mittwoch, den 16.12.2020 in den Lockdown.

Die getroffenen Beschränkungen gelten bis zum 10.01.2021.

Als Anlage 2 ist ergänzend dazu die Presseinformation der Staatskanzlei vom 14.12.2020 beigefügt (Auszug):

 „Sachsen-Anhalt geht am Mittwoch in den Lockdown. Der Einzelhandel schließt ab 16. Dezember 2020, Ausnahmen sind u. a. der Lebensmittelhandel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, aber auch Reformhäuser, Apotheken und Tankstellen. Die Präsenzpflicht an Schulen wird weitestgehend aufgehoben; Kindertagesstätten gehen in den Notbetrieb. Das hat das Kabinett heute beschlossen. Damit setzt Sachsen-Anhalt die Vereinbarungen, die am Sonntag zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder getroffen worden sind, um. Die Beschränkungen sollen bis zum 10. Januar 2021 gelten.

Die bisher geltenden Einschränkungen halten damit an. Private Zusammenkünfte bleiben auf fünf Personen bei bis zu fünf Hausständen beschränkt, Kinder bis 14 Jahre, die mit einer dieser Personen verwandt sind oder deren Hausstand angehören, bleiben unberücksichtigt.

Für die Weihnachtstage gelten Sonderregelungen. Im Zeitraum vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 können alternativ private Zusammenkünfte und Feiern auch über den eigenen Hausstand hinaus mit bis zu 4 weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis (Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige), jedoch aus höchstens zwei weiteren Hausständen, stattfinden – wobei bis 14-jährige Kinder der Familie wieder ausgenommen sind. Damit schöpft Sachsen-Anhalt die zwischen den Regierungschefs und der Bundeskanzlerin getroffene Regelung nicht aus. Zudem appelliert die Landesregierung die Kontakte möglichst zu minimieren. … “ Weitere Details finden Sie in der Anlage 2.

 

Nachtrag 17.12.2020:

 

In der Anlage 3 finden Sie die ausführliche Begründung zur 9. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus vom 15.12.2020 sowie in der Anlage 4 die FAQ-Liste zur Beantwortung wesentlicher Fragestellungen.

Weitere Meldungen