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Nachtrag: Begründung / Bußgeldkatalog - Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt verlängert Lockdown

In der Anlage 1 finden Sie die aktuelle Pressemitteilung - hier ein (Auszug):

Sachsen-Anhalt bleibt bis zum 31. Januar im Lockdown. Schulen und Kindergärten bleiben bis auf eine Notbetreuung geschlossen. Die geltenden Kontaktbeschränkungen werden verschärft. Das sieht die geänderte CoronaEindämmungsverordnung vor, die das Kabinett heute beschlossen hat. Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff betonte: „Mit der geänderten Verordnung setzt Sachsen-Anhalt die zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder am 5. Januar getroffenen Vereinbarungen um. Wichtig ist, dass die vom Bund zugesagten Hilfen für die von den Maßnahmen Betroffenen nun zügig fließen.“

Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne appellierte an die Bürger, die Einschränkungen mitzutragen und sich damit solidarisch zu zeigen. Zwar seien die Impfungen gegen Covid-19 angelaufen und ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung der Pandemie, aber die Zahl der Corona-Erkrankten und die Zahl der Todesfälle seien viel zu hoch. „Wir müssen jetzt noch einmal alles tun, um die Fallzahlen zu senken.“

Nach der geänderten Verordnung werden private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Kinder bis 14 Jahre sind von der Regelung nicht mehr ausgenommen.

Für die Schuljahrgänge 1 bis 6 und ab dem siebten Schuljahrgang an Förderschulen gibt es eine Notbetreuung für Kinder, bei denen ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Für die Abschlussklassen kann Präsenzunterricht zur Prüfungsvorbereitung durchgeführt werden.“

Weitere Details sind der Zweiten Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 8.1.2021 (Anlage 2) sowie der Elften Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung vom 8.1.2021 (Anlage 3) zu entnehmen.

Fragen und Antworten (FAQs) Stand: 8. Januar 2021 zur 9. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS‐CoV‐2 in Sachsen‐Anhalt– finden Sie unter diesem Link:

https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/fragen-und-antworten/

Nachtrag am 12.01.2021:

In der Anlage 4 ist die Begründung zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 8.1.2021 beigefügt.

In der Anlage 5 sind die Details zur Ahndung möglicher Verstöße gegen die aktuell gültige Verordnung zu entnehmen (Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung im Land Sachsen-Anhalt - konsolidierte Fassung nach 2. Änderungsverordnung vom 8.1.2021).

 

 

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