Neustarthilfe bis zu 7500 Euro für von der Corona-Krise stark betroffene Soloselbständige
Einer Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie des Bundesministeriums für Finanzen zufolge, sollen Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen können aber dennoch stark von der Corona-Krise betroffen sind, einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro erhalten können. Hierzu zählen auch die Kulturschaffenden, welche Soloselbständige sind.
Das Programm endet am 30. Juni 2021. Die Anträge und Fragen zur inhaltlichen Ausgestaltung des Programms können unter beigefügtem Link eingesehen werden.
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