Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 3. März 2021
Am 03.03. haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder den Lockdown und die bestehenden Maßnahmen grundsätzlich bis zum 28.03.2021 verlängert, dabei allerdings eine Strategie für erste Öffnungsschritte beschlossen und sich auf eine Beschleunigung der Impfungen verständigt. In der Anlage 1 finden Sie den gesamten Beschluss vom 03.03.2021.
Hier einige Auszüge:
Teststrategie
Die nationale Teststrategie soll bis Anfang April schrittweise weiterentwickelt werden. Die Länder stellen sicher, dass das Personal in Schulen und Kinderbetreuung sowie alle Schülerinnen und Schüler pro Präsenzwoche das Angebot von mind. einmal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest anbieten.
Erste Lockerungsschritte
Die Möglichkeit privater Zusammenkünfte wird ab 08. März 2021 wieder erweitert. Treffen sind mit einem anderen Haushalt möglich, jedoch auf maximal 5 Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.
Außerdem dürfen bundesweit Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sowie die bislang noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungen mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen.
Weitere abgestufte Öffnungsschritte in Verantwortung der Länder
Bund und Länder haben sich auf eine gestufte Reihenfolge von drei weiteren Öffnungsschritten geeinigt, deren Umsetzung in die Verantwortung der Länder gelegt wird. Grundlage ist das jeweilige Infektionsgeschehen. Als Grenzwerte wurden 50 bzw. 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner festgelegt.
Über weitere Öffnungsschritte und die Perspektive für die Gastronomie, die Kultur, für Veranstaltungen, Reisen und Hotels soll beim nächsten Bund-Länder-Treffen am 22. März 2021 beraten werden.
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