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Landesregierung hat 11. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen - Sachsen-Anhalt ermöglicht Modellprojekte

Die Landesregierung hat die 11. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 25.3.21 (vgl. bitte Anlage 1a sowie 1b im Änderungsmodus) beschlossen und setzt darin die aktualisierten Beschlüsse vom 24.03.2021 um, welche die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder beschlossen haben. Die Verordnung tritt am 29.3.21 in Kraft.

Anbei finden Sie ergänzend einen Auszug aus der Pressemitteilung der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Nr. 098/2021 vom 26.03.2021 (Anlage 2):

„Die Landkreise und kreisfreien Städte können nach Ostern mit Modellprojekten weitere Öffnungsschritte unter strengen Hygienemaßnahmen erproben. Das sieht die 11. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vor, die vom Kabinett beschlossen wurde. Diese zeitlich befristeten Projekte müssen von den für die jeweiligen Veranstaltungen, Einrichtungen oder Angebote zuständigen Ministerien genehmigt werden.

Ziel der Modellprojekte ist es, die Umsetzung von Öffnungsschritten unter Nutzung von Testungen zu untersuchen. Damit können auch IT-gestützte Prozesse zur Kontaktnachverfolgung und zum Testnachweis erprobt werden. Wichtig ist, dass das einzelne Modellprojekt räumlich eingegrenzt wird. Die Genehmigung kann aufgehoben werden, wenn innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen die Rate der Covid-19-Neuinfektionen kumulativ den Wert von 200 je 100.000 Einwohnern an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet.“

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