Erste Änderungsverordnung zur Elften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
11. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung wird verlängert: Sachsen-Anhalt verankert Testpflicht an Schulen
Auszug aus der Pressemitteilung des Landes Sachsen-Anhalt:
Die Landesregierung hat die Verlängerung der 11. Eindämmungsverordnung um drei weitere Wochen beschlossen. Zentrale Änderung ist die Einführung einer Testpflicht an Schulen. Aufgrund des nach wie vor hohen Infektionsgeschehens und der hohen Verbreitung von Virus-Mutationen sind in der Änderungsverordnung keine weiteren Öffnungsschritte vorgesehen.
Die vollständige Pressemitteilung können Sie der Anlage 2 entnehmen.
Die vollständige Erste Änderungsverordnung zur
11. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung finden Sie in der Anlage 1.
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