Bekanntgabe der Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus im Landkreis Harz nach § 28 b IfSG für den 12.05.2021
In der Anlage finden Sie das Sonderamtsblatt Nr. 10 des Landkreises Harz vom 12. Mai 2021 (hier ein Auszug):
„Es werden folgende Sieben-Tage-Inzidenzwerte bekanntgegeben:
1. Freitag, der 07.05.2021: 146,3
2. Samstag, der 08.05.2021: 140,2
3. Montag, der 10.05.2021: 123,3
4. Dienstag, der 11.05.2021: 133,1
5. Mittwoch, der 12.05.2021: 133,1
Damit wurde an 5 Werktagen in Folge gemäß § 28 b Absatz 2 IfSG die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Harz unter 150 und 165 erreicht. Damit ist im Gebiet des Landkreises Harz gemäß § 28 b Absatz 2 Satz 4 IfSG Click & Meet für den Einzehandel ab dem 14.05.2021 zulässig.
Ebenfalls darf auf dem Gebiet des Landkreises Harz in den Schulen wieder Wechselunterricht ab dem 14.05.2021 stattfinden. Ebenfalls ist ab dem 14.05.2021 eine Kinderbetreuung im eingeschränkten Regelbetrieb in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Abs. 1 und 2 Infektionsschutzgesetz (Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte) zulässig.
Es wird darauf hingewiesen, dass ab dem 14.05.2021 die Maßnahmen der 12. SARS-CoV-2 EindV des Landes Sachsen-Anhalt zu beachten sind.“
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