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Bekanntgabe der Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus im Landkreis Harz nach § 28 b IfSG für den 12.05.2021

In der Anlage finden Sie das Sonderamtsblatt Nr. 10 des Landkreises Harz vom 12. Mai 2021 (hier ein Auszug):

 

 

Es werden folgende Sieben-Tage-Inzidenzwerte bekanntgegeben:

 

1. Freitag, der 07.05.2021: 146,3

2. Samstag, der 08.05.2021: 140,2

3. Montag, der 10.05.2021: 123,3

4. Dienstag, der 11.05.2021: 133,1

5. Mittwoch, der 12.05.2021: 133,1

 

Damit wurde an 5 Werktagen in Folge gemäß § 28 b Absatz 2 IfSG die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Harz unter 150 und 165 erreicht. Damit ist im Gebiet des Landkreises Harz gemäß § 28 b Absatz 2 Satz 4 IfSG Click & Meet für den Einzehandel ab dem 14.05.2021 zulässig.

 

Ebenfalls darf auf dem Gebiet des Landkreises Harz in den Schulen wieder Wechselunterricht ab dem 14.05.2021 statt­finden. Ebenfalls ist ab dem 14.05.2021 eine Kinderbetreuung im eingeschränkten Regelbetrieb in Gemeinschaftseinrich­tungen nach § 33 Abs. 1 und 2 Infektionsschutzgesetz (Kinder­tageseinrichtungen und Kinderhorte) zulässig.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass ab dem 14.05.2021 die Maßnahmen der 12. SARS-CoV-2 EindV des Landes Sachsen-Anhalt zu beachten sind.“

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Stadt Falkenstein/Harz
Fr, 14. Mai 2021

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