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Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit: Arbeitslosmeldung ab 1. September wieder persönlich in der Agentur für Arbeit

Auszug:

„Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten Bürgerinnen und Bürger sich ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Ab dem 1. September 2021 müssen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen. Das heißt: Es ist nur noch bis zum 31. August 2021 möglich, sich auf alternativen Wegen (telefonisch oder online) arbeitslos zu melden.
Diese Regelung gilt verbindlich ab dem 1. September 2021 bundesweit. Über Änderungen, z.B. bei einer erneuten Verschlechterung der pandemischen Lage, informiert die Agentur für Arbeit Halberstadt rechtzeitig. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist ohne vorherige Terminvereinbarung zu den aktuellen Öffnungszeiten der Dienststellen möglich. Auch wegen der andauernden Pandemie sollten jedoch längere Wartezeiten oder ein hohes Kundenaufkommen vermieden werden. Deswegen empfiehlt die Agentur für Arbeit Halberstadt ihren
Kundinnen und Kunden, vorher über die gebührenfreie Hotline 0800 4 555500 einen Termin zu vereinbaren.
Um einen weiteren Anstieg der Corona-Infektionszahlen in der Region zu vermeiden, gilt bis auf Weiteres für den Zutritt zu den Agenturen für Arbeit die 3G-Regel. 3G steht dabei für die drei Begriffe: geimpft, genesen und getestet. Entsprechende Nachweise
werden durch die Mitarbeitenden vor dem persönlichen Gespräch eingesehen. Das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung oder FFP2- Maske sowie die Einhaltung der gängigen Hygieneregeln sind in allen Häusern weiterhin erforderlich. Bei vorhandenen Krankheitssymptomen wird eine Verschiebung des Termins empfohlen.

 

Die weiteren Inhalte entnehmen Sie bitte der Anlage.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Stadt Falkenstein/Harz
Fr, 27. August 2021

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