Fünfte Verordnung zur Vierzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Die Landesregierung hat die Fünfte Verordnung zur Vierzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Diese tritt am 14.09.2021 in Kraft.
Einzelheiten können Sie den Anlagen entnehmen:
Anlage 1: Gesamtfassung im Änderungsmodus
Anlage 2: Bußgeldkatalog im Änderungsformat
Anlage 3: Begründung der Verordnung in der Lesefassung
Anlage 4: Begründung der Verordnung im Änderungsmodus