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Siebte Verordnung zur Änderung der Vierzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung tritt am 12. November 2021 in Kraft

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat die 7. Verordnung zur Änderung der Vierzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung am 9. November 2021 unterzeichnet. Die Änderungsverordnung wird am 11. November 2021 verkündet und tritt am 12. November 2021 in Kraft und gilt bis einschließlich 17. Dezember 2021.

 

Einzelheiten können Sie der Änderungsverordnung und dem Bußgeldkatalog in der Anlage entnehmen.

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