Bannerbild
 

Presseinfo der AA Halberstadt: Meldepflicht: Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbeitern müssen schwerbehinderte Menschen beschäftigen

Unternehmen müssen bis zum 31. März 2022 ihre Daten an die Arbeitsagentur melden

 

Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Diese Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2022 ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten geht es elektronisch.

 

Die Beschäftigungs- und Anzeigepflicht gilt auch für Unternehmen, die im laufenden Jahr von Kurzarbeit betroffen waren.

 

Die vollständige Pressemitteilung können Sie der Anlage entnehmen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Stadt Falkenstein/Harz
Di, 30. November 2021

Weitere Meldungen