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Landkreis Harz erlässt I. Änderungsverordnung der I. Rechtsverordnung des Landkreises Harz zur Anwendung eines verpflichtenden 2-G-Plus-Zugangsmodell (Geimpfte und Genesene mit zusätzlicher Testung)

Der Landkreis Harz hat die I. Änderungsrechtsverordnung der I. Rechtsverordnung des Landkreises Harz zur Anwendung eines verpflichtenden 2-G-Plus-Zugangsmodell (Geimpfte und Genesene mit zusätzlicher Testung) auf dem Gebiet des Landkreises Harz - (RV2GPlusHz) erlassen.

Diese finden Sie in der Anlage 1 als Lesefassung. Die Anlage 2 beinhaltet die Änderungsverordnung.

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Veröffentlichung

Stadt Falkenstein/Harz
Fr, 10. Dezember 2021

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