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VI. Änderungsrechtsverordnung der Rechtsverordnung des Landkreises Harz zur Anwendung eines verpflichtenden 2-G-Plus-Zugangsmodells

Die Rechtsverordnung des Landkreises Harz zur Anwendung eines verpflichtenden 2-G-Plus-Zugangsmodells wird zum 20. Januar aufgehoben. Die aktuell gültige Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt tritt für die in der Rechtsverordnung des Landkreises Harz festgelegten Bereiche ab diesem Moment in Kraft.

Die vollständige Information des Landkreises können Sie der Anlage entnehmen.

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