Erlass zur Ausgestaltung des Zugangs auf Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen tritt am 10. Februar 2022 in Kraft
Das Sozialministerium hat einen Erlass veröffentlicht, mit dem auf mögliche pandemiebedingte Personalengpässe in der Kindertagesbetreuung reagiert werden kann. Der vollständige Inhalt des Erlasses kann in der Anlage 1 eingesehen werden.
Zugang zur Notbetreuung sollen demnach betreuungsbedürftige Kinder erhalten, wenn beide Erziehungsberechtigte zur Gruppe der im Bereich der kritischen Infrastruktur tätigen, unentbehrlichen Schlüsselpersonen entsprechend der als Anlage 2 beigefügten Übersicht gehören.
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