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Landkreis Harz verbietet die Wasserentnahme

Der Landkreis Harz erlässt als Untere Wasserbehörde eine Allgemeinverfügung zur Untersagung der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern und zeitlich begrenzt aus dem Grundwasser. Diese Verfügung trat am 9. Juli 2022 in Kraft und ist bis zum 30. September 2022 gültig. Sie ist unter dem Vorbehalt des Widerrufs ergangen.

 

Die Allgemeinverfügung kann ab 9. Juli im Sonderamtsblatt 22/2022 des Landkreis Harz auf der Website des Landkreises Harz unter https://www.kreis-hz.de/ oder am Behördensitz (Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt, Zimmer 324) eingesehen werden.

 

Die vollständige Pressemitteilung ist als Anlage beigefügt.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Stadt Falkenstein/Harz
Mo, 11. Juli 2022

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