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Hinweise zu den Steuervordrucken: Ab dem 01.01.2023 werden Steuervordrucke nicht mehr in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden zur Entnahme ausgelegt

Das Ministerium für Finanzen informiert über Änderungen bei der Ausgabe von Steuervordrucken:

 

Ab dem 01.01.2023 werden die Steuervordrucke 2022 nicht mehr in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden zur Entnahme ausgelegt.

 

Detaillierte Informationen können Sie dem Anhang dieser Meldung entnehmen.

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Stadt Falkenstein/Harz
Do, 24. November 2022

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