Information der Ordnungsverwaltung zum Verbrennen von Gartenabfällen - im OT Meisdorf ganzjährig untersagt
Die Ordnungsverwaltung informiert über das Verbrennen von Gartenabfällen.
Die Informationen sind in den beigefügten Anhängen einsehbar.
Die Ordnungsverwaltung informiert über das Verbrennen von Gartenabfällen.
Die Informationen sind in den beigefügten Anhängen einsehbar.