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Brennverbot

Bekanntmachung

Das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen ist im Bereich der Stadt Falkenstein/Harz nur in der Zeit vom 01. März bis20. April einmalig erlaubt.

 

Einzige Ausnahme bildet der Ortsteil Reinstedt.

Dort können noch vom 15. Oktober bis 30. November pflanzliche trockene Gartenabfälle verbrannt werden.

 

Das Verbrennen ist Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 18:00Uhr und Sonnabend von 8:00 bis 14:00Uhr erlaubt.

 

Alternativ können auch die Termine am 21. September und am 26. Oktober zur kostenlosen Sammlung von kompostierbaren Gartenabfällen genutzt werden. Siehe Amtsblatt vom 10. August.2018.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Stadt Falkenstein/Harz
Mi, 05. September 2018

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