Nutzungsantrag Dorfgemeinschaftshaus
Allgemeine Informationen
Die Stadt Falkenstein/Harz stellt verschiedene Räumlichkeiten – darunter Sportlerheime, Schützenhäuser, Turnhallen und Dorfgemeinschaftshäuser – für Bürgerinnen, Bürger und Vereine zur Verfügung. Diese Gebäude werden durch das Gebäudemanagement der Stadt Falkenstein/Harz verwaltet. Um eine übersichtliche und reibungslose Organisation der Nutzung sicherzustellen, ist es erforderlich, für jede Nutzung – sei es eine private Feier, eine Vereinsveranstaltung oder eine gewerbliche Nutzung – einen Nutzungsantrag zu stellen.
Das Antragsformular kann formlos eingereicht werden
Nach Genehmigung erfolgt die Schlüssel- und Objektübergabe durch die Objektverwaltung
Eine Nutzung ohne vorherige Antragstellung ist nicht zulässig
Für weitere Informationen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner gerne zur Verfügung:
Herr Schallwig Tel.: 034743 96264
Frau Müller-Eckleben Tel.: 034743 96261
E-Mail: @stadt-falkenstein-harz.de
Rechtsgrundlagen
- Dorfgemeinschaftshäuserbenutzungssatzung
- Dorfgemeinschaftshäusergebührensatzung
- Benutzungsordnung für das Haus der Kultur
- Entgeltordnung für das Haus der Kultur
- Dorfgemeinschaftshäuserbenutzungssatzung
- Dorfgemeinschaftshäusergebührensatzung
- Benutzungsordnung Haus der Kultur
- Dorfgemeinschaftshäuserbenutzungssatzung
- Dorfgemeinschaftshäusergebührensatzung
- Dorfgemeinschaftshausbenutzungssatzung
- Dorfgemeinschaftshausesgebührensatzung
Ansprechpartner
2.2 BauverwaltungMarkt 1
06463 Falkenstein/Harz