Corona-Hilfen für Kulturvereine
Sachsen-Anhalt unterstützt Kultuvereine, die coronabedingt Einbußen haben, mit einem Hilfsprogramm von rund 3 Mio. Euro.
Mit den in der „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen für Kulturvereine im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie" veröffentlichten Maßnahmen soll der Fortbestand der Kulturvereine im Land gesichert werden.
Bei höheren Bedarfen kann bis zum 31. Oktober 2021 auch eine erweiterte Liquiditätshilfe in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Festbetrages bis maximal 10.000 Euro gewährt werden.
Nutzen Sie diese Chance!
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