Digitale Passbilder - Aktuelle Übergangsregelung
Information des Einwohnermeldeamtes - Übergangsregelung für digitale Passbilder
Mit dem am 11. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen wurden verschiedene Regelungen getroffen, die wichtige Änderungen für Bürgerinnen und Bürger enthalten.
Ein Teil, der mit dem neuen Gesetz getroffenen Regelungen betrifft die Vorgabe, ab 1. Mai 2025 ausschließlich digital erstellte Lichtbilder bei der Beantragung von Ausweisdokumenten zu verwenden. In den Behörden wird es die Möglichkeit geben, das Passbild machen zu lassen. Bürgerinnen und Bürgern können sich dann aussuchen, ob sie das Lichtbild für ihr Ausweisdokument bei einem Dienstleister oder in der Pass- und Ausweisbehörde erstellen lassen ( für die Passbilderstellung fallen jeweils Gebühren an ).
Allerdings wird es nun eine Übergangsregelung geben.
Aufgrund von Lieferengpässen steht vielen Kommunen - so auch dem Einwohnermeldeamt der Stadt Falkenstein/Harz - bis auf Weiteres die bei der Bundesdruckerei bestellte Fototechnik nicht zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) entschieden, in Ausnahmefällen die Akzeptanz papiergebundener Lichtbilder über den 01.05.2025 hinaus weiter zu erlauben. Diese Ausnahmeregelung besteht bis zu dem Zeitpunkt der Belieferung mit der Fototechnik.
Für das Einwohnermeldeamt der Stadt Falkenstein/Harz gilt daher bis auf Widerruf, dass Passfotos auf Papier auch weiterhin Gültigkeit haben.
Wenn die Fototechnik vorhanden und einsatzbereit ist, wird die Öffentlichkeit darüber entsprechend informiert und die Übergangsregelung aufgehoben.
Stadt Falkenstein/Harz, den 28.04.2025
Einwohnermeldeamt
©BMI, Muster Personalausweis
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